Gruppe Ruhr
Bibliotheksordnung
1. Die Benutzer (w/m/d) sind verpflichtet, die entliehenen Medien und Publikationen sorgfältig zu
behandeln sowie vor Verschmutzung, Beschädigung und Veränderung zu bewahren.
2. Die Ausleihe ist nur für Mitglieder (w/m/d) der WGfF oder angemeldete
Gäste (w/m/d) möglich. Weiterverleih an Dritte ist nicht erlaubt.
3. Die ausgeliehenen Medien und Publikationen müssen spätestens nach 90 Tagen schriftlich
(auch per Email) verlängert werden.
4. Nach einem Jahr sind die Publikationen und Medien wieder zurückzugeben.
5. Hinsichtlich der Ausleihe von elektronischen Datenträgern gelten folgende Bestimmungen:
Privatpersonen dürfen Datenträger, die sie ausleihen, nur zum eigenen und privaten Gebrauch nutzen. Dies gilt auch für die einzelnen Dateien, die sich auf den Datenträgern befinden oder die sich aus dem Bestand der WGfF e.V. herunterladen lassen. Die Dateien können durchsucht und einzelne Seiten ausgedruckt werden. Es dürfen aus rechtlichen Gründen aber weder Kopien von den Datenträgern selbst oder von den einzelnen Dateien erstellt werden.
Eine Weitergabe der Datenträger oder eine Weitergabe von Dateien, die sich darauf befinden - auch auszugsweise - an Dritte ist nicht gestattet und kann nur mit Genehmigung des Autors/der Autorin oder mit Genehmigung der WGfF e.V. erfolgen, wenn die Veröffentlichung der Daten durch die WGfF e.V. selbst vorgenommen wurde.
Darüber hinaus wird nochmals grundsätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes die Vervielfältigung, die Verbreitung oder die Veröffentlichung eines Werkes, das dem Urheberrecht unterliegt, sowie dessen Bearbeitung oder Umgestaltung ohne Einwilligung des Berechtigten strafbar sind.
6. Mit der Ausleihe akzeptiert das Mitglied (w/m/d) bzw. der angemeldete Gast (w/m/d) die Bedingungen dieser Bibliotheksordnung.
Kontakt
Uwe Neumann
neumann_gen@online.de
Standardausleihzeitraum
90 Tage
Sichtbarkeit
Medien der Gruppe sind für angemeldete Gäste und Mitglieder sichtbar.
Ausleiheinstellung
Medien der Gruppe sind für jeden zur Ausleihe vormerkbar.Verknüpfte Verwalter
Peter Schmitter